Gerne beantworten wir Ihnen hier einmal die am häufig gestellten Fragen. Gerade bei komplexen Themen wie einem rechtssicheren Mahnschreiben, kommen viele Fragen auf, die wir selbstverständlich an dieser Stelle erklären möchten.
Dank unseres Systems bekommen Sie von der ganzen Komplexität eines effektiven Forderungsmanagements zum Glück nichts mit, dennoch ist es wichtig, dass Sie verstehen, was im Hintergrund grundsätzlich alles abläuft.
Eine Mahnung selber zu schreiben ist mit viel Aufwand und Zeit verbunden. Des Weiteren ist die Fehleranfälligkeit sehr hoch, da Fristen und Pflichtangaben erfüllt sein müssen. Dank wirzahlendenwalt.de können Sie sich diesen Stress jedoch ersparen. Sie müssen lediglich eine offene Rechnung hochladen und wir beginnen bereits mit dem Erstellen der Mahnung. Sie brauchen lediglich folgendes tun: Offene Rechnung hochladen Formular ausfüllen Vollmacht erteilen Den Rest übernehmen wir für Sie. Noch heute kostenfrei ausprobieren!
Diese Frage können wir ganz klar mit JA beantworten. Für SIE entstehen keine Kosten. Natürlich entstehen während des gesamten Prozesses Servicegebühren sowie Anwaltskosten. Diese Gebühren erhalten wir aber komplett über die Mahngebühren, die wir dem Schuldner mit den Mahnungen in Rechnung stellen, erstattet. Selbst die anfallenden Portokosten legen wir für Sie aus.
Nachdem Sie Ihre Rechnung hochgeladen und das Formular ausgefüllt haben, bitten wir Sie um die Hereingabe einer unterschriebenen Vollmacht, so dass wir den Betrag für Sie geltend machen dürfen. Daraufhin wird automatisiert die erste Mahnung erstellt, die direkt per Mail an den Kunden versandt wird. Wie wir bereits erklärt haben, ist diese Mahnung als freundliche Erinnerung Ihrerseits ausgestaltet. Dennoch werden bereits hier die möglichen Folgen einer Nichtzahlung erläutert. Das sorgt dafür, dass bereits nach der ersten Mahnung viele Schuldner bezahlen. Zahlt der Schuldner nach dieser Mahnung immer noch nicht, wird durch einen unserer Fachanwälte ein anwaltliches Mahnschreiben aufgesetzt, unterschrieben und postalisch an den Schuldner verschickt. Spätestens hierauf bezahlt der Großteil der angemahnten Schuldner.
Es kommt sehr selten vor, dass ein Schuldner nach Eingang der Mahnschreiben den Betrag noch immer nicht gezahlt hat. Dennoch halten wir auch für diese Fallkonstellationen ein System vor, dass den Schuldner dennoch zur Zahlung bewegen könnte.
1. Telefonat mit einem unserer Anwälte
Oftmals sind die Schuldner im Dialog leichter davon zu überzeugen, die offene Forderung zu begleichen.
2. Teilzahlungsvereinbarung
In seltenen Fällen ist die Forderung umstritten, so dass der der Schuldner die Rechnung in Frage stellt, weil die abgerechnete Leistung seines Erachtens nicht vollständig erbracht wurde. In diesen Fällen ist es hilfreich, eine Teilzahlung mit dem Schuldner zu vereinbaren, frei nach dem Motto: “Schnelles Geld ist gutes Geld”
3. Gerichtliches Mahnverfahren In absoluten Ausnahmefällen empfehlen wir bei sehr hohen Forderungen, die uns unstreitig erscheinen, mitunter auch die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Hiermit gelangt man schnell und kostengünstig (denn es sind nur verringerte Gerichtskosten für die Zustellung von Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid zu zahlen) zu seinem Ziel.
Sie können so viele Mahnungen erstellen, wie Sie benötigen. Unser Service ist und bleibt für Sie komplett gratis und es gibt weder eine Höchst- noch eine Mindestanzahl an Mahnungen, die erstellt werden müssen bzw. dürfen. Ebensowenig schreiben wir eine Höchst- oder Mindestsumme der Rechnungsbeträge vor.
Sobald der Schuldner den Betrag beglichen hat, wird die Zahlung auf Vollständigkeit geprüft. Daraufhin wird Ihnen Ihr Rechnungsbetrag direkt überweisen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in der Regel maximal 2-3 Werktage.
Mit wirzahlendenwalt.de bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Beitreibung Ihrer überfälligen Rechnungen von uns übernehmen zu lassen. Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, verarbeiten wir die zur Auftragsprüfung und -annahme erforderlichen Daten und übermitteln diese Daten im Rahmen der eigentlichen Auftragsdurchführung und -abwicklung anschließend an einen unserer Fachanwälte. Bei wirzahlendenwalt.de verarbeiten wir (bezogen auf Sie als Auftraggeber und Ihren Schuldner) die nachstehenden Daten: Ihre Registrierungsdaten, Anrede, Name und Kontaktdaten, Adressdaten, Art der Forderung, Forderungsbetrag, Rechnungs- und ggf. Leistungsdatum, Kontodaten, weitere, auf der jeweiligen Rechnung enthaltene Daten. Die Daten werden ausschließlich zur Geltendmachung Ihrer Forderung genutzt und nicht an Dritte weitergeleitet oder anderweitig verfügbar gemacht. Es handelt sich bei wirzahlendenanwalt.de um einen anwaltliches Angebot. Alle Anwälte unterliegen, wie auch der Anwalt vor Ort, der anwaltlichen Schweigepflicht. Vor diesem Hintergrund sind Ihre Daten sicher.
Ihre Kontonummer benötigen wir aus zwei Gründen. Zum einen wird die erste Mahnung in Ihrem Namen versandt und es wird auch Ihre Kontoverbindung auf der Mahnung angegeben. Daraufhin folgt das anwaltliche Mahnschreiben, bei dem wir unsere Gebühren geltend machen und deshalb unsere Kontoverbindung angeben. Den vollen Rechnungsbetrag erhalten Sie als Auftraggeber, weshalb wir für diese Transaktion ebenfalls Ihre Kontonummer benötigen.
Um Ihre Forderung geltend machen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, die uns berechtigt, für Sie die Forderung einzuholen. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, brauchen Sie lediglich die die digitale Version bei der Anmeldung unterschreiben.
Bei uns tragen Sie Ihre Daten und die Daten des Gegners (Schuldners) einfach selbst ein. Unsere Abläufe sind dahingehend technisch automatisiert. Folglich ist der Aufwand durch die Online-Abwicklung viel geringer. Diesen Kostenvorteil geben wir direkt an Sie weiter. Zusätzlich sparen Sie sich somit auch noch den Gang zum Anwalt.Wo liegt der Vorteil für Kunden bei Beauftragung von wirzahlendenanwalt.de? Sie bekommen bei Beauftragung von wirzahlendenanwalt.de eine echte anwaltliche Dienstleistung. Hierdurch unterscheiden wir uns bereits von anderen Inkassounternehmen, denen die anwaltliche Zulassung fehlt und die sich nur analog sowie weitaus beschränkter auf das anwaltliche Vergütungsrecht berufen dürfen.
Bei jedem Betrag, gerade auch bei Kleinstbeträgen lohnt sich eine Beauftragung, da Sie Ihre Forderung mit geringem Aufwand durchsetzen können. Aber auch bei größeren Rechnungsbeträgen müssen Sie unsere Inanspruchnahme eben nicht scheuen, da Sie das Kostenrisiko komplett ausblenden können. Denn die Kosten unserer Beauftragung werden automatisch zu Ihrer Forderung hinzugerechnet und müssen vom Schuldner aus Verzugsgründen erstattet werden. Sollte dieser nicht bezahlen, werden wir Ihnen diese Kosten nicht weiter belasten und hiervon freistellen.
Sowohl kleine und mittelständische Unternehmen, als auch Start-Ups oder gar größere Unternehmungen können unverschuldet in die
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