Gerne beantworten wir Ihnen hier einmal die am häufig gestellten Fragen.
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. EG Nr. L 200 S. 35).
Fußnote
(+++ § 286: Zur Anwendung vgl. § 34 BGBEG +++)
Sich mit Online-Mahnanträgen herumzuschlagen oder die Sachen dem Anwalt zu übergeben, sind oft keine wirklichen sowie zielführenden Mittel bzw. Alternativen.
Nimmt der Anwalt die Sache wirklich Ernst? Hat er genug Biss? Ist meine Forderung vielleicht zu klein? Wie teuer wird das für mich am Ende und hat der beauftragte Anwalt nicht viel ehr nur seine eigene Vergütung im Blick?
Es entstehen jedenfalls erstmal weitere Kosten, denn die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei kostet Geld, das Sie in der Regel vorstrecken müssen und das Ihnen als Unternehmer somit zusätzlich fehlt.
Bei einer Rechnungshöhe von nur 2.000€, können das schnell - allein für die Wahrnehmung anwaltlicher Dienste im außergerichtlichen Bereich - mehr als 680€ werden!
Wir haben die Lösung für dieses unternehmerisches Dilemma - einfacher und kostengünstiger geht es nicht.
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